MITSPRACHE
Gemeinnützige Bauträger ermöglichen den Bewohnerinnen und Bewohnern Mitbestimmung und Mitgestaltung.
Bei Wohnbaugenossenschaften sind Mieterinnen und Mieter in der Regel auch deren Mitglieder. Sie bezahlen nicht wie in einer normalen Mietwohnung ein Mietzinsdepot, sondern einen Anteilschein. Damit sind sie Miteigentümerinnen und Miteigentümer und tragen mit an der Verantwortung für die ganze Genossenschaft. Genossenschaftliches Wohnen verbindet die Vorteile von Miete und Eigentum. Die Mitglieder bestimmen mit über ihr gemeinsames genossenschaftliches Wohneigentum. Zudem können sie in Ämtern der Genossenschaft mitwirken, an den Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und in den Siedlungen Aufgaben übernehmen. Wer in einer genossenschaftlichen Siedlung wohnt, kann zum Beispiel über wichtige Bauvorhaben abstimmen, aber auch eigene Ideen einbringen und Projekte lancieren. Geht es etwa darum, dass ein Innenhof oder ein Spielplatz neu gestaltet werden soll, können Genossenschafterinnen und Genossenschafter entsprechende Anträge stellen oder sogar aktiv mitanpacken.